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Schweigerecht
Das Schweigerecht ist das Grundrecht jedes Beschuldigten. Niemand darf zur Selbstbezichtigung gezwungen werden. Dagegen bleibt die steuerliche Mitwirkungspflicht bestehen, aber auch dies kann nicht erzwungen werden.
Da das Schweigen nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann, muss die Verteidigung unter Nutzung des Schweigerechtes aufgebaut werden.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der ausschließlich schriftlichen Äußerung.
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