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Durchsuchungsbeschluss, Inhalt
Inhaltlich müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Es müssen ausreichende tatsächliche Angaben zum Tatvorwurf enthalten sein (vgl. Tatverdacht")
- Es müssen Angaben zu Ziel und Zweck der Durchsuchung enthalten sein
- Die Beweismittel, nach denen gesucht wird, müssen möglichst konkret beschrieben werden (vgl. Beweismittel, Beschreibung")
- Ggf. sind auch Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme erforderlich (vgl. Verhältnismäßigkeit")
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