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Kompliziertheit
Die Kompliziertheit des Steuerrechts schließt eine strafrechtliche Verschuldung nicht aus. Die Verteidigung muss somit auf die objektiven Tatbestände abzielen, also auf die Steuerbarkeit und die Steuerpflicht.
Da viele Steuerstrafrechtsfälle so genannte Schätzungsfälle sind, sind Diskussionen über die Schätzungsansätze und Methoden unerlässlich.
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